Letztes Jahr hat der Europäische Gerichtshof beschlossen, nicht mehr aktuelle oder unangemessene Suchmaschinen Links (zum Beispiel einen Eintrag zu einem Straftäter, dessen Strafe bereits seit langem verjährt ist) zu löschen. Dies wird aber nur in dem jeweiligen Land vollzogen, so dass die Einträge auf google.com, also international immer noch zu sehen sind. Der französischen Datenschutzbehörde CNIL reicht diese Entwicklung nicht und geht weiter gegen Google vor. #
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Quelle: spon.de
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